Benutzungsordnung

Um eine reibungslose Ausleihe garantieren zu können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

1. Die Bibliothek steht allen Interessierten zur Verfügung. Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird ein persönlicher Bibliotheksausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Der Bibliotheksausweis ist in allen drei Bibliotheken der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur gültig. Namens- oder Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind umgehend mitzuteilen. Für die Bibliotheksbenutzung wird eine Jahresgebühr erhoben. Minderjährige brauchen eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Erwachsene können keine Medien auf einem Kinderbibliotheksausweis ausleihen.

2. Es können bis zu 4 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Bibliothekarin.

3. Die maximale Ausleihfrist beträgt für alle Medien, ausser DVDs, drei Wochen. Eine Verlängerung ist auch telefonisch oder per E-Mail möglich, ausser bei vorliegenden Reservationen oder Neuerscheinungen.

4. Medien, die nicht im eigenen Bestand vorhanden sind, können nach Möglichkeit bei den anderen Bibliotheken der Gemeinde oder per Fernleihe gegen Portokosten besorgt werden.

5. Ausgeliehene Medien können bei der Bibliothekarin oder im Online-Katalog reserviert werden.

6. Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten einer Ersatzanschaffung in Rechnung gestellt.

7. Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Medien oder des Bibliotheksausweises werden die Kosten in Rechnung gestellt.

8. Die Haftung der Bibliotheken wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträgern ausgeschlossen.

9. Bei Verstoss gegen die Benutzerordnung, Störung des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegenden oder wiederholtem Verstoss befristet eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden.

10. Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist der Rekurs an die Gesamtleitung der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur möglich. Diese entscheidet in Absprache mit dem Geschäftsleiter der Schule Maur abschliessend.

Diese Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbibliothek Maur wurde von der Schulpflege am 12. Mai 2009 genehmigt und tritt ab 15. Mai 2009 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Benutzungsordnungen.

Download Benutzer- und Gebührenordnung

Gebühren

Bibliotheksausweis
Fr. 2.-

Ausleihe:
Erwachsene und Familien: Fr. 30.00 im Jahr
Kinder und Jugendliche: Gratis während der obligatorischen Schulzeit

Mahnungen:
1. Mahnung: Fr. 2.00
2. Mahnung: Fr. 5.00
3. Mahnung: Fr. 10.00
Nach erfolgloser 3. Mahnung Rechnung: (Medienersatz, Mahn- und Bearbeitungsgebühren)

Ausweisersatz:
Fr. 2.-

Medienersatz:
Alle Medien in den ersten 2 Jahren: Neupreis + Fr. 5.00 Bearbeitungsgebühr
Ältere Medien: die Hälfte des Neupreises + Fr. 5.00 Bearbeitungsgebühr
Ersatzteile von Spielen: mindestens Fr. 5.-

Beschädigungen:
Bei fehlenden Textheften / Beilagen wird das Medium komplett ersetzt
Beschädigte Medien: mindestens Fr. 5.00
Beschädigte Medienhüllen: Selbstkostenpreis

Einmalausleihe:
Fr. 5.- , maximal 3 Medien

Fernleihe
Portokosten

Diese Gebührenordnung wurde von der Schulpflege am 12. Mai 2009 genehmigt und tritt ab 15. Mai 2009 in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Gebührenordnungen.